Professionelle Entkernung von Stahlbauten und -objekten

Tankdemontage ohne Funken & Rauchentwicklung «emissionsfrei»

Dienstleistungen

Professionelle Entkernung von Stahlbauten und -objekten

Unser Unternehmen bietet sämtliche Dienstleistungen rund um den Abbruch und Rückbau von Stahlbauten mit Giftstoffen an.

Stahldemontage von Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten

  • Tankanlagen mit PCP
  • Industrieanlagen und Chemieanlagen
  • Heizung, Lüftung, Kälteanlagen
  • Stahlbrücken

Demontage und Entkernungsarbeiten von ausgedienten Produktionsanlagen.
Das gilt auch für die besonders heikle Asbestsanierung und Anlagen mit PCB-haltigem Anstrich.

 

Tankreinigung

Für effizientes Heizen ist die regelmässige Tankreinigung eine wesentliche Voraussetzung.

Unsere Arbeitsabläufe in Kürze: Abpumpen - Reinigen - Entsorgung - Abmeldung bei Behörden & Wasserschutz-Amt.

Tankdemontage

Für eine saubere Demontage von Tankanlagen benötigt es einen kompetenten Partner.

Unsere Arbeitsabläufe in Kürze: Tankdemontage ohne Funken & Rauchentwicklung - Sauberes Arbeiten - Abtransport der geschnittenen Stahlkomponenten

Betrifft Stahltanks mit folgenden Schadstoffen:

  • PCB-haltig
  • Teer isoliert
  • Chemische Lacke (Schwefel etc.)

Fachmännisch demontieren wir Ihren Tank, sorgen dafür, dass keine giftigen Gase in die Wohnräume gelangen und dass der Tank-Raum sauber und trocken hinterlassen wird.


Der Tank wird fachgerecht demontiert und die komplette Abwicklung bis zum Abtransport von uns organisiert.

Schneiden

Rückbau von Öltanks und jeglicher Art von Stahlbauten ohne Funken und Rauchentwicklung.

Wir zerlegen und demontieren Öltanks und jegliche Art von Stahlbauten ohne Funken und Rauchentwicklung, mit eigens produzierten Sägeblättern.

Unsere Dienstleistung und Technik berücksichtigt beim Rückbau die mögliche Existenz des Schadstoffes PCB, der nur unter Vermeidung von Funken und Rauchbildung abgebaut werden darf.

SUVA–PSA

Unsere Mitarbeiter sind geschult in Absturzsicherheit und der Handhabung der persönlichen Schutzausrüstung.


Auszug aus den SUVA-Richtlinien - Link: https://www.suva.ch/

"Persönliche Schutzausrüstung - Es ist Pflicht, persönliche Schutzausrüstungen (PSA) einzusetzen, wo diese notwendig ist. Die PSA verhindern Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen von Arbeitnehmenden. Zum Einsatz kommen die PSA erst, wenn die Unfall- oder Gesundheitsgefahren durch Massnahmen nicht zu vermeiden sind. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden die notwendigen PSA zur Verfügung stellen und tragen die Kosten dafür. Beziehen Sie als Arbeitgeber bei der Beschaffung der PSA die Spezialisten der Arbeitssicherheit und die betroffenen Mitarbeitenden mit ein."

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